UN-Sonderberichterstatter: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt gegen Menschenrechte

Die Kritik am NetzDG reißt nicht ab: In einem offenem Brief bemängelt nun der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit die Pläne des Justizministeriums. Das Gesetz gefährde die Menschenrechte auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre. Im Zweifel würden Internetfirmen auch legale Inhalte löschen.

Was geht, was nicht? CC-BY-ND 2.0 Ahdieh Ashrafi

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) möchte Justizminister Heiko Maas Nutzer*innen von sozialen Netzwerken vor Hate Speech und Fake News schützen. Internetfirmen sollen strafrechtlich relevante Inhalte schneller von ihren Plattformen löschen. Nach Lokalzeitungen, Bürgerrechtsorganisationen und Wirtschaftsverbänden sieht nun auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, in dem Gesetzentwurf eine große Gefährdung für die Meinungsfreiheit und Privatsphäre. Das geht aus einem offenen Brief (PDF) an die Bundesregierung hervor.

Kaye kritisiert, dass die im NetzDG geforderten inhaltlichen Restriktionen auf unklaren Definitionen strafrechtlich relevanter Äußerungen basieren. So fielen Beleidigungen oder Diffamierungen teils schon unter die zu löschenden Informationen. Es könnten aber nicht sämtliche Vergehen in Netzwerken gleich bewertet werden. Zudem sei die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit von Inhalten immer auch Kontextabhängig, und nie generalisierbar.

Eine unklare Definition dessen, was als soziales Netzwerk gilt – und was nicht – werfe weitere Fragen über die Menge der zur Löschung angehaltenen Akteure auf. Nach Gesetzestext zählten dazu alle Anbieter, auch die von Messaging-Diensten. In der Gesetzesbegründung werden E-Mail und Messenger allerdings von der Durchsuchung ausgeschlossen.

Privatisierte Rechtsdurchsetzung: Facebook als Richter

Hohe Bußgelder und kurze Deadlines könnten die Unternehmen zu einer Überregulierung der Inhalte antreiben, wodurch mehr gelöscht würde, als nötig. Auch legale Inhalte könnten durch diesen vorauseilenden Gehorsam entfernt werden. Zudem bemängelt der UN-Sonderberichterstatter in seinem offenen Brief die mangelnde juristische Kontrolle und Delegation der Verantwortung zur Löschung an private soziale Netzwerke.

Ohne juristische Kontrolle ist die Abgabe der Verantwortung für die Löschung von Inhalten Dritter an private Firmen nicht mit den internationalen Menschenrechtsbestimmungen vereinbar.

Durch fehlende richterliche Kontrolle über die Meldung von problematischen Inhalten könnten so Nutzer*innen Einsicht in die Daten von weiteren Teilnehmer*innen und damit zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei womöglichen Persönlichkeitsverletzungen erhalten. Kaye fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass das NetzDG mit den internationalen Vereinbarungen zu Menschenrechten übereinstimmt.

Die Bemerkungen des UN-Sonderberichterstatters decken sich in weiten Teilen mit der von breiten Teilen der Zivilgesellschaft vorgetragenen Kritik am NetzDG. Zuletzt zeigte sich, dass die einzige Erkenntnisgrundlage des Gesetzes von Rechtslaien stammt. Unterdessen kündigte CDU-Fraktionschef Volker Kauder an, das Gesetz möglichst schnell durch den Bundestag bringen zu wollen.

20 Ergänzungen

  1. Es wirkt nicht ganz so professionell, dass der UN-SOnderberichterstatter vom „Netzdurchführungsgesetz“ redet.

  2. Ach Du meine Güte, an Kritik stört sich doch niemand in der Bundesregierung, selbst an berechtigter Kritik nicht. Da wird stur am Vorhaben festgehalten. Und wenn ein Gesetz dann vom BVerfG als verfassungswidrig und somit nichtig erklärt wird, wird an den Richtern rumgemault.

    1. …. was viele Jahre dauert, hohe Kosten verursacht, die im Nachhinein ohnehin der Steuerzahler zu tragen hat und faktisch niemals zu einer (Ver-)Haftung der Übeltäter führt. Und kurz nachdem ein Gesetz dann tatsächlich mal kassiert wurde, wird prompt eine neue Initiative auf den Weg gebracht – oder man geht den Umweg über die EU, was praktikabler ist.
      Gesetze werden aber nur kassiert, wenn jemand tatsächlich aktiv dagegen vorgehen kann. Bei vielen Gesetzen macht das anscheinend schon keiner mehr, weil viele befürchten, wenn man gegen Gesetze vorgeht, man ggf. seine Reputation und somit das wirtschaftliche und soziale Überleben riskiert.
      Diejenigen, die das können, sind ohnehin meist der Geldadel, denn der kleine Bürger hat im Großen und Ganzen keine Chance.

  3. Das Gesetz ist einfach grundgesetzwidrig. Es verstößt gegen die Meinungsfreiheit. Ob sich in diesen „sozialen“ Netzen überhaupt nennenswerte Anzahlen von gesetzwidigen Kommentaren finden, darf doch arg bezweifelt werden. Aber letztlich sind diese „Medien“ es nicht wert, darüber nur nachzudenken.

    Außerdem wird die außerparlamentarische Opposition, die so mundtot gemacht werden soll, andere Wege finden. Die Pegidiasten wurden bei youtube nicht mehr live übertragen, und haben jetzt einen russischen Server gechartert, um ihren livestream zu übertragen. Die Sprüche, die dort geklopft wurden, verstießen durchaus nicht gegen Gesetze. Das traf eher für das Handeln der Bundesregierung, insbesondere die überaus beliebte Dr. Merkel, zu.

    1. Pardon, aber der Terminus »außerparlamentarische Opposition« hat meines Erachtens zu viel linken historischen Kontext als ihn mit dem verwir(r)ten Volk in eine Suppe zu werfen.

  4. „Wer Menschenrechte einschränkt, beschert den Terroristen schon den ersten Sieg. Die Qualität eines Rechtsstaats zeigt sich in der Bedrohung.“ – https://twitter.com/HeikoMaas/status/872371813413777410

    Ich frage mich, wie Herr Maas nun die Situation mit seinem eigenen Gesetz sieht? Ich persönlich bin auch gegen eine solch großflächige Überwachung etc. unter dem Vorwand von Terrorismusprävention (Untersuchungen aus den USA zeigen, dass dies keine oder kaum Vorteile bringt). Jedoch finde ich, dass Terrorismusprävention mindestens, wenn nicht gewichter ist als Vermeidung von Hate-Speech/Fehlinformationen.

  5. Dies Regierung gehört verboten.
    Sie ist die größte Gefahr für unsere freiheitliche Grundordnung.
    Dass dies die UN weiß, tröstet ein wenig.
    Daran, ob man dem drastischen Umbau unseres Staates noch begegnen kann, wage ich zu zweifeln.

  6. Es macht mich ungemein Wütend, das offensichtlich jedes mittel Recht ist, Straftaten im Netz ungeahndet zu lassen!

    Es ist schon Absurd ein Gesetz ( NetzDG ) zu brauchen, um offensichtliche Straftaten und die die dazu Beihilfe leisten (z.B. Facebook) zu verfolgen.
    Aber da ist die „Freiheit“ der Meinung, die ja nur soweit reichen darf bis sie die Freiheit eines anderen Tangiert, absolut wichtiger als die Opfer von Straftaten, die mit derartigen Schwachsinns Argumenten ein Dauer-Abo als Pergament Opfer bekommen!

    Die Menschenrechte dienen den Schutz der Menschen, N I C H T nicht dem Schutz derer die sie mit Füßen treten!

    1. Leider begehst du hier einen offensichtlichen Fehler: Auch diejenigen, die Straftaten begehen, sind Menschen, also gilt auch für sie jedes Menschenrecht. Einzelnen Menschen Rechte zu entziehen, unabhängig davon wie schwerwiegend die Gründe dafür sein mögen, darf keinen juristischen Laien überlassen werden, da diese sonst eben dadurch eine noch schwerere Straftat begehen.

      Die Verfolgung von Straftaten ist in Deutschland an die Gewaltenteilung gebunden: Die Legislative schafft den gesetzlichen Rahmen, nach welchem die Judikative anklagt und verurteilt, und erst danach kann die Exekutive Freiheiten einschränken. Ausnahmen (wie z.B. §1 Strafprozessordung: „auf frischer Tat ertappt“ festgehalten) sind lediglich temporär und wohlbegründet zulässig.

      Das NetzDG ist nicht notwendig, um Strafverfolgung im Internet zu ermöglichen. Stattdessen aber bringt es das Risiko, dass in Zukunft auch Meinungen zensiert oder gar nicht erst geäußert werden, die überhaupt nicht strafrechtlich relevant, sondern lediglich kontrovers sind.

      Nun ja, warum schreib ich das hier überhaupt … „Wutbürger“ sind ja postfaktisch. Darüber müsste ich eher eine Welle an Emotionen hereinbrechen lassen … aber darin fehlt mir etwas die Übung.

      1. Und wie hoch ist die Strafe die Facebook per Gerichtsbeschluss bezahlt hat? FACEBOOK erkennt deutsches Recht nicht an. Aber noch mal zur Zensur,… weibliche Brüste oder Nippel oder Brustwarzen werden von Facebook zensiert aber ein live gestreamter Mord nicht, weil es die Meinungsfreiheit tangiert?.. Bullshit.. Solange es abzusehen ist, das international, deutsche Interessen nicht durchzusetzen sind, ist Handlungsbedarf von nöten.

      2. StPO § 1 sie meinten wohl §127 vorläufige Festnahme durch jederman.
        Bin jetzt zwar kein Profi, allerdings muss ich geststellen – § 1 StPO Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes- trifft es wohl nicht ganz.

        Ich lege ihnen ans Herz, erst lesen dann schreiben

  7. Sehr offensichtlich wie wenig Diskussion darüber in der ÖR Filterblase zu sehen ist. Grundrechte? Am Rad drehender Justizminister? Egal, hauen wir lieber Stapelweise Talk-Shows zu Trump Tweets raus…

  8. Ich weiß ja nicht, ob es nur mir so geht, dass mir schon beim Titel des Gesetzes so böse Vorahnungen kommen, dass ich es in Gedanken sonderbar betone: „Durch*setz*ung“ – auf der mittleren Silbe, wie eine Mischung aus „Durchdringung“ und „Zersetzung“. Ist mein Unterbewusstsein hier erschreckend weise?

  9. Der Meinungsfilter wird doch bereits aktiv eingesetzt. Das ist nichts Neues. Man kann das sehr anschaulich und ausgiebig testen, welche Meinungen priorisiert,- und welche Meinungen nicht gewichtet werden. Dazu die Löschfunktionalitäten bei unangenehmen Beiträgen. Facebook spiegelt bereits jetzt nicht mehr die wahre Meinung / die Standpunkte der Gesellschaft wieder. Es spiegelt die Seite der gewollten Meinung dar, um weiterzumachen, die demokratischen Grundsätze der Gesellschaft zu untergraben.

  10. PS: Es ist übrigens sehr verwerflich mit dem Finger auf die USA zeigen, hier in Deutschland den Erhalt demokratischer Werte auszurufen und zeitgleich widerliche Gesetze zu beschließen, die genau diese fortschrittlichen Elemente der Gesellschaft digital beerdigen.

    Schämt Euch.

  11. Ein unseliges, total überflüssiges Gesetz. Es bedeutet, daß jeder Klage erheben kann über das, was sein Nachbar in facebook schreibt. Ich kenne unsere Deutschen, sie sind leidenschaftliche Denunzianten. Was für eine Arbeit kommt da auf die Gerichte zu. So ein Pipifax, hier hört für mich tatsächlich die Meinungsfreiheit auf.

    1. > Es bedeutet, daß jeder Klage erheben kann

      Eben nicht. Klage erheben kann man ja nur, wenn Gerichte für die Entscheidung zuständig sind, was als „Hate Speech“ gelöscht werden muss.

      Und genau das hat sich mit dem Gesetz geändert; es sind nun de facto juristisch nicht belangbare Individuen, die als Angestellte der Social-Media Firmen nach dem Motto „wes‘ Brot ich ess, des Lied ich sing“ der politischen Doktrin ihrer Arbeitgeber unterworfen sind.

      Zusammengafasst am Beispiel Facebook; jene, die auf Facebooks Führung Einfluss ausüben, bestimmen, welche Perspektive des öffentlichen Meinungsbildes in den Streams, Likes und Kommentaren auf FB die Vorherrschaft haben

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